Transportschäden © seen - Fotolia.com
Dass beim Umzug etwas zu Bruch geht, ist ärgerlich, passiert aber leider doch recht häufig. Doch wer im Voraus die richtigen Versicherungen abschließt, muss sich eigentlich keine Sorgen mehr machen.
Wenn eine Umzugsfirma beauftragt wurde, gilt allgemein, dass die Firma mit 620 Euro pro Kubikmeter Umzugsgut haftet. Dieser Wert ist allerdings recht niedrig, vor allem, wenn High-Tech oder hochwertige Möbel oder Porzelan transportiert werden. Hier hilft eine zusätzliche Transportversicherung, die gemeinsam mit dem Umzugsunternehmen abgeschlossen werden sollte.
Die Haftung seitens der beauftragten Umzugsfirma betrifft natürlich lediglich die selbst verursachten Schäden. Wenn sie etwa beim Umzug selbst mit anfassen, sind sie für alle weiteren Konsequenzen und Schäden verantwortlich: Das gilt etwa auch, wenn sie lediglich zuvor die Kisten gepackt haben. Schließlich ist es dann nicht ausgeschlossen, dass es bei einer besseren Packart gar nicht erst zum Schaden gekommen wäre. Ein Komfort-Umzug, bei dem die Mitarbeiter der Spedition selbst die Kisten packen, kann also unterm Strich – jedenfalls mit einem recht pessimistischen Blickwinkel – noch preiswerter sein, als selbst Hand anzulegen. Eine Haftpflichtversicherung deckt selbstverursachte Schäden natürlich nicht ab, meist jedoch eine Hausratsversicherung, die bei rechtzeitiger Anmeldung des Umzuges für bis zu zwei Monate nach dem Umzug parallel für die alte und neue Wohnung gilt. Zu beachten ist auch, dass bei sogenannten “unabwendbaren Ereignissen” wie Sturm, Regen, Erdbeben oder Schäden durch Dritte die Haftung der Spedition natürlich nicht greift.
Umzug München, Umzug Hamburg – gerade beruflich Aktive benötigen beim Wohnortwechsel bundesweit einen möglichst umfassenden Versicherungsschutz gegen Transportschäden. Dies gilt gerade auch für Computer oder moderne Multimedia-Geräte wie etwa 3D-Fernseher. Auch wenn eigene Freunde oder Verwandte mithelfen, stellen sich wichtige Fragen: Greift die Haftpflicht des Helfers etwa automatisch oder muss dafür eine Zusatzklausel aufgenommen werden?